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Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Di 13. Sep 2011, 14:05
von Zûndfunke
Das könnte tatsächlich ein Punkt sein an dem man angreifen kann. Ich werde mich natürlich bei meinem TÜV-Prüfer einmal schlau machen, möchte da allerdings nicht ganz unvorbereitet auftauchen. Vielen Dank für die wirklich hilfreichen und schnellen Kommentare!

Gerne nehme ich natürlich noch weitere Anregungen auf! ;)

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Di 13. Sep 2011, 14:19
von Sasquatch
Und berichte bitte weiter, die Frage ist für viele Buggyfans von Interesse.

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Di 13. Sep 2011, 14:38
von PeterHadTrapp
Ach und - beinahe übersehen:

Hallo Zündfunke,

ein ganz herzliches Willkommen im gemütlichsten und liebenswertesten Internet-Wohnzimmer für Käferfreunde überhaupt.
Schön, dass Du uns gefunden hast. Wenn Du hier "kleben bleibst" wirst Du sicher bald merken, dass hier ein sehr besonderer Geist herrscht.

Gruß
Peter

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Di 13. Sep 2011, 17:21
von Zûndfunke
:P ...vielen Dank! Es ist wie ich bereits feststellen konnte ein sehr hilfsbereites "Wohnzimmer"!
Ich werde berichten wie der Anmeldeversuch abgelaufen ist. Es kann jedoch noch einige Wochen dauern.

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Di 13. Sep 2011, 18:18
von AHS IMP 1
Anforderungskatalog hat geschrieben:"Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand enstprechen und in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kfz-technischen Kulturgutes dienen können als Oldtimer eingestuft werden. Fahrzeuge die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, aber diese Bedingung bezüglich der Erstzulassung nicht erfüllen unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Es ist genau dieses Problem, das das FZ eben nicht "erstmals in den Verkehr" gekommen ist, denn zumindestens hätte es eine Vollabnahme haben müssen + somit eine TPNR zugeteilt bekommen.
Expertenkommentar hat geschrieben:Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.
Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können.
Ich war mal an einem VW Ventura dran,
http://2.bp.blogspot.com/_zp5hU5oekAI/T ... entura.jpg
dessen Zusammenbau auf Typ3 zwar getüvt war, jedoch nie zugelassen wurde. Da gab es vor 2Jahren keine Chance den neu zuzulassen.
Für solche FZ ist eine Zulassung nun möglich. Oder auch für die Käfer, die Neu weggestellt wurden, ohne Erstzulassung.

Aber Fragen würde ich den TÜV trotzdem.

Uwe

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Mi 14. Sep 2011, 07:29
von Zûndfunke
Das stimmt mich alles sehr positiv. Ich meine den Umbau kann ich mittels des vorhandenen Schweißgutachtens zeitlich belegen und das war innerhalb der ersten 10 Jahre. Ich weiß jedoch auch, dass mein Prüfer da anscheinend nicht auf dem aktuellen Stand ist. Denn zwecks einer Oldtimereintragung War ich erst vor einer Woche bei ihm und er betete mir den Paragrafen 21 runter. Ich hoffe er lässt sich diesbezüglich belehren. :D

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Mi 14. Sep 2011, 08:15
von Drago
versuch es zeitgleich bei ein paar Prüfstellen+Prüfer...da kommen gaaanz viele verschiedene Ergebnisse raus ..dat lohnt sich ;-) Viel Glück dabei

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Mi 14. Sep 2011, 17:12
von buggycollector
:!: Aufpassen! Der neue, für dich bessere, Anforderungskatalog ist erst ab 01.10.2011 gültig. Der Prüfer prüft jetzt noch nach den alten Kriteren. :!:

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Do 15. Sep 2011, 22:04
von AHS IMP 1
Zûndfunke hat geschrieben:....den Umbau kann ich mittels des vorhandenen Schweißgutachtens zeitlich belegen und das war innerhalb der ersten 10 Jahre. ..
..... Denn zwecks einer Oldtimereintragung ......
Du darfst das aber nicht verwechseln.
Ein Buggyaufbau ist ein Neubau eines Neu-KFZ, wozu du eine Vollabnahme brauchst. Keine Umbaumaßnahme an einem Käfer!
Du bekommst auch eine neue Fgst-Nr zugeteilt.

Die Oldtimerbegutachtung ist eine andere Sache.

Uwe

Re: Maplex ohne Brief

Verfasst: Fr 16. Sep 2011, 19:49
von HAZ
Also ich persönlich sehe auch große Probleme.
Nach der alten Oldtimerverordung oder wie das heist, war nicht klar geregelt, ob Buggys überhaupt einen Anspruch aufs H haben. Denn da stand was drinnen mit Plastikteilen oder so ähnlich. Es gab aber auch Prüfer welche darüber hinwegsahen.
Wie die neue Begutachtungsrichtlinie ist, weis ich noch nicht.

Ich hoffe für dich, dass Du einen Prüfer findest, der den Wagen abnimmt. Es stellt sich für mich allerdings die Frage, nach welchem Kriterien er den Buggy abnehmen soll, nach den Richtlinien von damals, oder von heute.

Ich besitze für den HAZ die passenden Daten, falls das benötigt wird, kann ich Dir evt. helfen. Allerdings frage erst mal beim TÜV nach, wenn Du dann was brauchst, dann kannst Du dich an mich wenden.